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Im
Frauenhaus leben Sie mit Ihrem/n Kind/ern in einem Zimmer und können
die Gemeinschaftsräume, wie Küche, Bäder, Wohnzimmer
und Kinderzimmer des Frauenhauses nutzen. Manchmal kann es notwendig
sein, dass sich zwei Frauen ein Zimmer teilen.
Für die Kinder stehen Spielräume und ein Garten zur Verfügung,
in denen sie zeitweise von Mitarbeiterinnen des Frauenhauses betreut
werden.
Die Adresse des
Frauenhauses ist nicht öffentlich und es dürfen keine Männer
ins Frauenhaus kommen.
Ein Frauenhaus ist
kein Heim. Sie bleiben für sich, Ihre Kinder, Ihren Alltag, und
Ihre Entscheidung, wie es weiter gehen soll, selbst verantwortlich.
Im Frauenhaus haben
Sie Zeit, sich darüber klar zu werden, was Sie als nächstes
tun wollen.
Sie können mit anderen Frauen im Frauenhaus sprechen, die vielfach
ähnliche Erfahrungen wie Sie gemacht haben. Im gegenseitigen Austausch
können Sie sich mit Ihrer Situation auseinandersetzen, und gemeinsam
an Lösungen arbeiten.
Eine Mitarbeiterin führt mit Ihnen ein Aufnahmegespräch und
bleibt in den meisten Fällen für die Zeit Ihres Aufenthaltes
Ihre zuständige Bezugsperson, die Sie berät, begleitet und
unterstützt.
Sie gestalten das
Leben im Haus mit und erhalten Hilfe bei der Bewältigung des Zusammenlebens
mit anderen Bewohnerinnen und Kindern.
Sie müssen bereit sein, im Rahmen der Hausgemeinschaft Pflichten
zu übernehmen und sich an Regeln zu halten.
Auf gemeinsamen Hausversammlungen aller Bewohnerinnen werden die Aufgaben
im Haus besprochen und verteilt, und mögliche Konflikte geklärt.
Die Versammlungen werden von Mitarbeiterinnen begleitet.
Wenn Sie durch die
Flucht ins Frauenhaus mittellos werden, leistet das Sozialamt Hilfe
zum Lebensunterhalt und übernimmt die Kosten für die Unterkunft.
Wenn
Sie in ein Frauenhaus gehen wollen, können Sie uns jederzeit anrufen
und sich informieren. Auch wenn Sie nachts aus der Wohnung flüchten
müssen, können Sie uns direkt anrufen, oder mit Hilfe der
Polizei dorthin gelangen.
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52 41 / 3 41 00
e-mail:
frauenhaus-gt@t-online.de
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